Gesetzliche Regelungen

AMBULANTE „OFFENE“ BADEKUR

Um eine Badekur zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Ärztliche Beratung:

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Badekur erforderlich ist.

Antrag stellen:

Fordern Sie das Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse an

Unsere Badeärzte in Bad Griesbach stellen für Sie ein individuelles Kurprogramm

zusammen und betreuen Sie medizinisch während Ihrer Kur. Alle Behandlungen

während der Kur erfolgen durch unsere erfahrenen Physiotherapeuten

und medizinische Masseure.

Bei der vom Gesetzgeber genannten „Ambulanten Vorsorgeleistung“

übernimmt Ihre Krankenkasse neben den Kosten für ärztliche Behandlungen

90 Prozent der Aufwendungen für diese vom Badearzt verordneten

Anwendungen.

Einen Zuschuss von bis zu 16,- Euro pro Tag können Sie von Ihrer Krankenkasse

für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Kurbeitrag, Fahrtkosten,

etc. erhalten.

Die Badekur dauert längstens 3 Wochen. Eine Wiederholungskur ist

bereits nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Bezahlt werden:

• 100 % der Badearzt-Kosten

• 90 % der Kurmittel

• Zuschuss für Unterkunft / Verpflegung

bis zu 16 Euro pro Tag

Eigenbeteiligung:

• 10 Euro Verordnungsgebühr (einmalig)

• 10 % der Kurmittel

• Restkosten der frei gewählten Unterkunft

Sehr gerne unterstützen wir Sie Schritt für Schritt

auf dem Weg zu Ihrer Kur – sprechen Sie uns gerne an!

Wichtig! Heilmittelverordnungen, die Sie von Zuhause mitbringen, dürfen nicht älter als 28 Kalendertage sein.